Hechingen, 22.05.2024
NIS2 - Network Information Security, mit diesem Thema hat sich auch die EU beschäftigt, nachdem die Schäden durch Cyberangriffe und das schlechte und unterschiedliche Schutzniveau der Unternehmen in Europa massiv angestiegen sind.
Leider sind noch immer viele Firmen schutzlos den Angriffen von Hackern ausgeliefert und so häufen sich die Schlagzeilen von Unternehmen und Einrichtung, Behörden und Verwaltungen, die alle samt Opfer von Cyberangriffen geworden sind.
Mit NIS2 soll sich das zeitnah ändern, denn schon am 17.10.2024 soll die EU-Richtline in nationales Recht überführt werden und somit ist jetzt schon klar, dass viele Unternehmen diese Anforderungen bis dahin wohl kaum erfüllen können. Um den Druck noch etwas zu erhöhen, sieht das Gesetz nicht nur drastische Strafen für die Unternehmen vor, sondern explizit für die Geschäftsführer, die persönlich in Haftung genommen werden.
Sich einfach zurückzulehnen und abzuwarten, ist hier wohl die schlechteste Entscheidung. Vielmehr sollten direkt Konzepte und Dokumentationen erstellt werden, wie man nicht nur die NIS2 Richtline umsetzt, sondern auch den Schutz seines Unternehmens - seiner Existenz durch verbesserte Abwehrmaßnahmen erhöht! Am Ende kommt das den Unternehmen doppelt zugute, es fallen keine Strafen an und keine Verluste durch Schäden von Hackern.
Im Grunde soll die Richtlinie die Unternehmen vor dem eigenen Leichtsinn schützt.
Im Übrigen ist diese Richtlinie nicht neu, sie wurde bereits am 27.12.2022 beschlossen und trat kurz darauf am 16.01.2023 in Kraft.
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