72379 Hechingen

Rechtssichere Email Archivierung in der za-Archiv Cloud - jetzt verfügbar!

Email Archivierung als Managed Server - Hosting im Rechenzentrum Hechingen - Deutschland!

safe

Wir übernehmen einfach und unkompliziert die rechtssichere Archivierung in unserem Rechenzentrum in Hechingen auf deutschem Boden. Ihre Emails wandern direkt in die za-Archiv-Cloud in unserem Rechenzentrum. Jeder Kunde erhält ein vollwertiges Archiv, in dem die E-Mails revisionssicher und vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.

Unsere Lösung ist vor allem einfach, Sie brauchen an Ihrem Postfach keinerlei Änderungen vorzunehmen!

Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie ihr individuelles Angebot für die Emailarchivierung auf unseren Servern - auf deutschem Boden in Hechingen!

 


 

09.08.2018: Sie versenden täglich unzählige E-Mails und um effektiv zu arbeiten lassen Sie die Signatur samt Grußformel von Ihrem E-Mail-Programm automatisch unten einsetzen? Genau das sollten Sie jetzt nochmals überprüfen um mögliche Abmahnungen und deren Kosten zu vermeiden!

Das Amtsgericht Bonn hat am 19.05.2018 entschieden, dass es sich auch bei einer einzelnen, sachlichen E-Mail um unzulässige Werbung handelt, wenn diese in der Signatur im E-Mail-Footer untergebracht ist. Sollten Sie zum Beispiel neben Ihrem Namen und der Kontaktadresse des Unternehmens auf Produkte oder Dienstleistungen hinweisen, kann dies als Werbung ausgelegt werden und benötigt das explizite Einverständnis des E-Mail-Empfängers! Liegt dieses Einverständnis nicht vor (was sehr häufig der Fall ist), kann der E-Mail-Empfänger sich z. Bsp. mit einer Abmahnung gegen diese Praktik der unerwünschten Werbung wehren.

Mit diesem Urteil wird nochmals klar verdeutlicht, dass man unter unerwünschter Werbung nicht nur den massenhaften Versand von Newslettern und Werbemails versteht, sondern auch ein kleinen Hinweis auf Produkte und Dienstleistungen in der Signatur einer einzelnen E-Mail.

Wir raten Ihnen deshalb besonders darauf zu achten, was in Ihrer Signatur enthalten ist und zu prüfen, ob Sie nicht auf diese Werbemöglichkeit gänzlich verzichten, um sich nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 09.05.2018 - Az.: 111 C 136/17

Ist dann das Firmenlogo in der E-Mail erlaubt?

Sollten Sie sich jetzt noch fragen, ob auch Ihr Logo allein schon als "unerwünschte Werbung" gilt, können wir Sie beruhigen. Auch damit haben sich Gerichte beschäftigt und das Amtsgericht Frankfurt hatte dazu klar festgestellt, dass der Begriff Werbung zwar weit auszulegen sei, aber eine solche Konstellation dabei nicht vorliegt, da das Logo nicht darauf ausgerichtet sei, die Förderung des Absatzes von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens zu erreichen. Auch die Verlinkung führe nicht zur Annahme von Werbung, da man den Link ja nicht anklicken muss. 

AG Frankfurt a. M, Urteil vom 02.10.2017, AZ:29C 1860/17 (81)

Unser Fazit

Mit der neuen Vorgabe für den Datenschutz durch die EU-DSGVO müssen Unternehmen die bisherigen Maßnahmen für Werbung und Kundenkommunikation speziell mit diesem Hintergrund überprüfen und ggf. justieren. Kleinste Verfehlungen können hier schon massive Kosten durch Abmahnungen und Strafen verursachen. Planen Sie eine Werbeaktion, sollten Sie im Vorfeld darauf achten, nicht gegen geltendes Recht und die Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Im Zweifel lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt oder Datenschutzexperten allemal.


 

 

07.05.2018: Ab dem 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft!

Wer Abmahnungen vermeiden will, muss seine Webseiten unbedingt überarbeiten!

Zum ersten Mal wird ein Gesetz per Datum ohne Übergangsfristen in Kraft treten, das praktisch jedes Unternehmen betrifft! Wer jetzt nicht schnell noch handelt, riskiert Abmahnungen und damit verbundene Kosten!

Als Webseitenbetreiber ist man für die Inhalte der Seite und insbesondere für die rechtlichen Angaben verantwortlich. Durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung ändern sich die Anforderungen jedoch so massiv, dass bisherige Erklärungen praktisch völlig wirkungslos werden.

Neben der SSL Verschlüsselung (https) sind nun auch weitreichende Angaben zur Nutzung und Verarbeitung der Daten notwendig, in denen Besucher und Nutzer der Webseite erfahren, welche Daten gespeichert werden und was damit passiert. Das Speichern oder Verarbeiten von Daten muß für Besucher völlig transparent sein. Ob eine solche Flut an Informationen für den Anwender überhaupt noch seinen Zweck der Transparenz erfüllt, steht auf einem anderen Blatt.

Als Hoster und Ersteller von Webseiten können wir Sie hier nur technisch und bei der Umsetzung gerne unterstützen. Allerdings sollten Sie sich für die inhaltliche und rechtlich einwandfreie Überarbeitung mit einem entsprechend ausgebildeten Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt in Verbindung setzen, der eine für Sie und Ihre Seiten gültige Version der Datenschutzerklärung erstellt.

Da nicht jede Webseite die gleichen Daten speichert und die Daten jeweils auch anders genutzt und verarbeitet werden, lassen sich hier keine pauschalen Vorlagen verwenden. Genau das macht das Thema auch auch so kompliziert.

Daher raten wir Ihnen dringend dazu, die Webseite samt den Inhalten auf Grundlage der neuen, europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu prüfen oder von einem Fachmann prüfen zu lassen.

Sobald Sie hier entsprechende Inhalte erstellt haben oder diese von einem Unternehmen erstellt wurden, können wir Ihnen gerne bei der Umsetzung auf der Webseite weiterhelfen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es auf Grund der vielen Seiten und Anfragen auch zu Wartezeiten bei der Umseztung kommen kann.

Daher sollten Sie sich so früh wie möglich darum kümmern !
 

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

 

Auf Wunsch können wir Ihnen auch eine Liste entsprechender Beratungsunternehmen nennen.


 

Ihre

za-internet GmbH


 

 

 

 

17.04.2018: Google schaltet den Formularschutz ReCaptcha V1 ab - viele Formulare funktionieren nicht mehr!

Google hat den beliebten und weit verbreiteten Sicherheitscode ReCaptcha Ende März abgeschaltet!

Das Ergebnis ist: Viele Webseitenformulare lassen sich nicht mehr absenden!

Sind auch Sie betroffen?

Wer kennt das nicht: Man möchte ein Formular absenden und am Ende wird ein Sicherheitscode abgefragt. In der Regel ist diese Abfrage ein Code, der von Google bereitgestellt wurde.

Doch seit kurzem erscheint hier nur noch diese Fehlermeldung:

reCAPTCHA V1 is Shutdown

"reCAPTCHA V1 IS SHUTDOWN"

Wenn auch auf Ihrer Webseite diese Fehlermeldung anstelle der normalen Sicherheitsabfrage erscheint, müssen Sie auf das aktuelle Google noCAPTCHA umstellen. Bisher konnte man das reCAPTCHA unabhängig von der Domain einsetzen. Mit der neuen Version ist das nicht mehr möglich.

Jeder, der eine Webseite mit einem Formular und dem Captcha von Google nutzen möchte, muss sich nun bei Google einen Account erstellen und einen Webseitenkey samt einem Privaten Key erstellen.

Diese Codes werden dann in der Abfrage hinterlegt und die Formulare funktionieren wieder wie zuvor. Im Gegenzug zur bisherigen Prüfung, muss der Besucher oder Interessent nur bestätigen, kein Roboter zu sein. Dann ist das Formular zum Versand freigegeben.

So sieht die neue Meldung dann auf den Formularen aus:

google nocaptcha v2

 

So ausgestattet, können Ihre Kunden nun wieder sorgenfrei das Formular nutzen! Bitte bedenken Sie aber auch, dass Formulare und deren Daten persönliche Informationen beinhalten und nur verschlüsselt übermittelt oder gespeichert werden dürfen. Hierzu finden Sie auch Informationen in unseren News für SSL Zertifikate!

 

Sind Sie auch betroffen und benötigen Unterstützung?

 

Dann fragen Sie unsere Web-Experten! Wir helfen Ihnen gerne weiter!


 

Ihre

za-internet GmbH

 

 

 

 

09.02.2018: SSL Zertifikate künftig nur noch für 24 Monate möglich!

Jetzt noch schnell SSL-Zertifikate für 36 Monate sichern

SSL - Sicherheit für Ihre WebseiteWer aktuell noch kein SSL-Zertifikat für seine Webseite hat, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern verpasst auch den Anschluss an Suchmaschinen und Webseiten-Besucher - und muß künftig schon nach 24 Monaten das Zertifikat verlängern!

Experten wie auch Marketingfachleute sind sich sicher, wer heute noch ohne eine SSL-Zertifikat eine Webseite betreibt, verliert das Vertrauen seiner möglichen Kunden, aber handelt auch grob fahrlässig, wenn sich auf der Seite ein Formular befindet, in dem ein Besucher seine Daten einträgt.

Denn ohne ein SSL-Zertifikat werden diese Daten unverschlüsselt über das Internet übertragen und sind so praktisch ohne Schutz auf dem Weg in das Postfach lesbar! Doch laut Datenschutzgesetzen ist man als Unternehmen für den Schutz von persönlichen Daten verantwortlich und hat für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen.

Tut man das nicht, könnte daraus der Tatverdacht der Fahrlässigkeit erwachsen, was im schlimmsten Fall zu drakonischen Strafen führt. Verschärft wird dies zudem durch die EU-DSGVO - die europäische Datenschutz Grundverordnung! Hier sind sogar Strafen von bis zu 4% vom Umsatz vorgesehen.

Addiert man zu diesem Risiko noch hinzu, dass Google Seiten ohne HTTPS schlechter bewertet und dass Besucher Seiten ohne das grüne Schloß-Symbol deutlich weniger trauen, ist es fast schon ein MUß seine Seite mit einem SSL-Zertifikat auszustatten.

Doch was muss man jetzt tun, wenn man noch kein SSL-Zertifikat hat?

Schnell handeln, würden Experten sagen.

Viele unserer Kunden haben sich schon für ein SSL-Zertifikat entschieden und haben festgestellt, daß es günstiger ist, als vermutet. So lag ein Standard-SSL-Zertifikat mit Domainvalidierung inkl. Installation und Gebühren für 3 Jahre bei rund 70 EUR.

Doch die Vergabestellen haben dem nun ein Riegel vorgeschoben, in dem künftig nur noch Zertifikate mit maximal 2 Jahren Laufzeit ausgestellt werden! So ist man wohl gezwungen, alle 2 Jahre ein SSL-Zertifikat zu installieren.

Wer jetzt noch schnell handelt, kann sich noch bis Ende Februar ein Vorteils-Zertifikat mit 3 Jahren sichern!

 

Nutzen Sie jetzt noch schnell diese Möglichkeit und lassen sich das Zertifikat für 3 Jahre sichern.

Kontaktieren Sie einfach die SSL-Spezialisten der za-internet GmbH: Klicken Sie hier!

 

Unsere Experten beraten Sie gerne, umfassend und professionell!
 

Ihre

za-internet GmbH

 

 

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